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Rechtliches

Lektoren und Prädikantengesetz

 Die rechtliche Grundlage für den Dienst als Lektor bzw. Prädikant bildet das "Kirchengesetz über die Beauftragung von Gemeindegliedern mit Aufgaben der öffentlichen Verkündigung", abgekürzt: Lektoren- und Prädikantengesetz.
Das Gesetz ist novelliert und im Herbst 2013 von der Synode der Landeskirche verabschiedet worden. Es wurde im Kirchlichen Amtsblatt der Landeskirche Hannovers Nr. 6/2013 auf den Seiten 195 – 197 veröffentlicht. Bitte beachten: Die 2016 in den Gesetzestext eingefügte Altersgrenze (72 J. in Ausnahme75 J.) ist zurückgenommen worden. Es ist wieder einvernehmlich zwischen Pfarramt/KV/Kirchenkreis/Lektor:in/Prädikant:in abzustimmen, wann eine Beauftragung enden soll und ein Dankgottesdienst mit Entpflichtung zum Ende der Beauftragung gefeiert wird.

Das Lektoren- und Prädikantengesetz vom 17. Dezember 2013, inkl. Erweiterungen von 2016 finden Sie hier: 
 Mit dem Gesetz gelten  weitere, für Lektor:innen/Prädikant:inen relevante Rechtsverordnungen:

Ausführungsbestimmungen

Dokument:420-1.pdf

Rechtsverordnung über Entschädigungen

Dokument:420-2.pdf

Darüberhinaus haben einige Kirchenkreissynoden inzwischen, auf die Region abgestimmte, "Ordnungen für den Dienst der Ehrenamtlichen im Verkündigungsdienst" verabschiedet.

Einsätze von Prädikant*innen in der Urlauberseelsorge der Ev.- luth. Landeskirche Hannovers

Prädikant*innen können an ausgewählten Einsatzorten Urlauberseelsorger*in werden. Basis des Dienstes ist die veröffentlichte Ausschreibung (Amtsblatt, Internet). Derzeit sind Einsätze in den Kirchengemeinden Norddeich, Westeraccumersiel, Carolinensiel und Dorum, sowie ggf. Neuharlingersiel möglich. Eine anerkannte Qualifikation zur Seel-
sorge ist für einen Einsatz notwendig.
Prädikant*innen führen vor ihrer Bewerbung zum Urlauberseelsorgedienst mit der/dem zuständigen Referent*in für Kirche im Tourismus sowie den Kolleg*innen der Einsatz Kirchengemeinde je ein Gespräch. Hierbei werden Einsatzvorstellungen besprochen und zu Angeboten beraten. Zusätzlich informieren die Einsatzgemeinden über örtliche Besonderheiten und wichtige Veranstaltungen vor Ort. Sofern Prädikant*innen aus anderen Landeskirchen den Dienst in der Ev. Luth. Landeskirche Hannovers versehen, sind sie von ihrer Landeskirche für den Einsatz „freizugegeben“ (das erfolgt über eine Unterschrift des zuständigen Landeskirchenamtes auf dem Bewerbungsbogen). Damit bestätigt die entsendende Landeskirche die passende Aus-
bildung zum Verkündigungsdienst und zur Seelsorge. Während ihres Einsatzes gilt für die Prädikant*innen die hannoversche Prädikant*innenordnung. Ordinierte Prädikant*innen oder solche, die in ihren Landeskirchen Kasualien versehen, dürfen dieses im Rahmen ihres Einsatzes in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers nicht tun. Stand 10.2022